• Die angebotenen Waren und Dienstleistungen sind ausschließlich für Unternehmer und berufliche/gewerbliche Nutzungen bestimmt.

DEKLARATIONSHINWEISE

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR PRODUKTKENNZEICHNUNG NACH GESETZLICHEN VORGABEN

1. Mit dem Kauf von Blanko-Getränkedosen erkennt der Käufer an, dass diese nicht mit einzelnen Inhalts-, Zutaten- und Nährwertkennzeichnung gekennzeichnet sind. Insoweit gilt die Bestellmenge per Sorte in Gänze als Verkaufseinheit des Verkäufers an den Käufer. Die Inhalts-, Zutaten und Nährwertkennzeichnung der Verkaufseinheit wird dem Käufer auf der Website unter der Rubrik »Downloads« für die jeweilige Sorte bekanntgegeben. Diese erkennt er mit dem Kauf der Ware als vollumfänglich ausreichend für seine Zwecke an.

2. Anmerkungen bezüglich der Deklarationshinweise:

a)      Die Vorgaben an die Mindestschriftgröße gemäß Art. 13 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 sind zu beachten.

b)      Der Hinweis auf Süßungsmittel (sofern enthalten) ist in Verbindung mit der Bezeichnung zu deklarieren.

c)       Bezeichnung, Mengenangabe und ggf. der Alkoholgehalt sind im gleichen Sichtfeld anzugeben.

d)      Für die Nährwertkennzeichnung ist folgendes zu beachten:

-        Die Nährwertangaben sind in einer Tabelle zusammenzufassen und untereinander aufzuführen. Sofern die Anordnung der Angaben aus Platzmangel untereinander nicht möglich ist, dürfen diese hintereinander aufgeführt werden.

-        Die Nährwertangaben müssen (mit Ausnahme der Vitamine und Mineralstoffe) in der umseitigen angegebenen Reihenfolge deklariert werden. Dabei ist nur die Verwendung der in der Tabelle genannten Einheiten statthaft.

-        Die Angabe der Nährwertdeklaration ist an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Sprache, leicht lesbar und unverwischbar anzubringen. Sie können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird.

e)      Diese Deklarationsempfehlung berücksichtigt nur die in den von uns gelieferten Zutaten eventuell vorhandenen Inhaltsstoffe mit allergenem Potential, welche vorliegend in GROSSBUCHSTABEN im Zutatenverzeichnis angegeben sind. Der Käufer muss darüber hinaus eigenverantwortlich prüfen, ob die von ihm verwendeten weiteren Zutaten kennzeichnungspflichtige Stoffe mit allergenem Potential enthalten. Generell sind allergene Zutaten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 im Zutatenverzeichnis durch einen Schriftsatz (z.B. Schriftart, Schriftgröße, Fettdruck) kenntlich zu machen, damit sich diese von den anderen Zutaten unterscheiden.
f)       Die Deklaration kann sich ändern, wenn die Anwendung verändert wird oder weitere Zutaten zugefügt werden.
g)      Wir empfehlen, die Deklaration noch einmal mit Ihrem zuständigen Untersuchungsamt abzustimmen.

 

3. Der Verkäufer garantiert die Herstellung der Produkte gemäß IFS-Standard (International Food Standard).
 
4. Der Käufer anerkennt gleichzeitig, dass für den Weiterverkauf von Blankodosen, insbesondere für den Einzeldosenverkauf, eine Kennzeichnungspflicht der Dosen gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu erfolgen hat. Für die Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung kann der Verkäufer keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Dies gilt sowohl für den Inhalt als auch für die Einhaltung der Verpackungsverordnung (Pfand).
 
5. Sofern die Produkte nicht als pfandfrei vom Verkäufer deklariert sind, trägt der Käufer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Pfandkennzeichnung und -abrechnung der Produkte in Deutschland sowie für mögliche Verpackungsabgaben im Ausland. Im Falle von pfandpflichtigen Produkten erfolgt der Verkauf zu Exportzwecken und deshalb ohne Pfandberechnung an den Käufer. Dies wird vom Käufer mit dem Erwerb der Ware gleichermaßen anerkannt.